Vorsorge

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen empfehlen die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt,es ist eine wichtige vorbeugende Maßnahme zur Verhütung und rechtzeitigen Früherkennung von eventuellen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Die Vorsorgeuntersuchung erfüllt dabei eine zentrale Funktion zur Vermeidung von Behandlungskosten und entlastet die gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb übernehmen die Kassen auch einmal pro Halbjahr die Kosten für die regelmäßige Zahnkontrolle.
Vergessen Sie also nicht, sich alle sechs Monate einen Termin geben zu lassen. Ihre Zahngesundheit davon hängt ab!

Eigene Vorsorge

Zähneputzen
Für eine effektive Mundhygiene sollten Sie grundsätzlich zweimal am Tag für minimum zwei Minuten die Zähneputzen, wobei das zweite mal vor dem Schlafengehen etwas gründlicher erfolgen sollte.
Wichtiger als die dafür aufgewendete Zeit ist jedoch, wie sorgfältig die Reinigung erfolgt. Nach jeder Mahlzeit sollten die Zähne geputzt werden, außer bei sauren Nahrungsmitteln wie Obst oder Fruchtsäfte. Hier sollte man etwa eine halbe Stunde warten, da die darin enthaltenen Säuren den Zahnschmelz für kurze Zeit „aufweichen“ und das Putzen könnte so dem Zahn mehr Schäden. Zähneputzen allein reicht zur persönlichen Mundpflege nicht aus: Mit Hilfsmitteln wie Zahnseide, Munddusche und Zungenreinigern sollte man sie daher ergänzen. Wenn sich bei Ihrem Kind die ersten Milchzähne zeigen, also zwischen dem sechsten und neunten Monat, sollten Sie mit der Pflege der Zähne beginnen. Ein kleines weiches Tuch oder auch ein Wattestäbchen erleichtern den Einstieg. Putzt man sich die Zähne selten oder sogar nie, entstehen starke bakterielle Zahnbeläge, aus denen in der Regel dann Erkrankungen wie Karies und Entzündungen wie die Parodontitis hervorgehen.

Zahnbürsten
Die Zahnbürste ist nach wie vor das wichtigste Hilfsmittel Ihrer persönlichen Zahnhygiene. Die Industrie bietet eine Vielzahl von unterschiedlich geformten Zahnbürsten an. Folgende Merkmale kennzeichnen eine gute Zahnbürste:

  • Die Zahnbürste muss gut und sicher in der hand liegen.
  • Der Stiel muss daher greiffig und abrutschsicher sein.
  • Der Bürstenkopf darf nicht so groß sein, damit lingual besser gereinigt wird.
  • Nach dem Zähneputzen spülen Sie die Bürste mit heißem und klarem Wasser gründlich aus und bewahren Sie sie an einem trockenen Ort auf.
  • Nach Gebrauch sollte die Zahnbürste gewechselt werden, wenn die Borsten verbogen sind. Keine Zahnbürste sollte länger als 8 Wochen verwendet werden.

Zur Erleichterung der Putzarbeit kann statt einer Handzahnbürste auch eine elektrische Zahnbürste verwendet werden. Die Bewegung des Kopfes drehend oder vibrierend ist automatisch eingestellt. Das kann das Reinigungsergebnis verbessern. Auch mit der elektrischen Zahnbürste sollte das Zähneputzen etwa drei Minuten dauern und nach den Gebrauch sollte die Zahnbürste gewechselt werden, wenn die Börsten verbogen sind. Keine Zahnbürsteansatz sollte länger als 3 Monaten verwendet werden.

Unsere Praxisteam SMILEDESIGNERS empfehlt die Elektrische Zahnbürste von Oral B.

Putztechnicken

Horizontale Methode: Mit der „Schrubbertechnik“ gelingt Kleinkindern der Einstieg in die Zahnpflege, denn sie ist die einzige Methode, die dem kindlichen Bewegungsmuster gerecht wird. Die Borsten stehen hierbei senkrecht auf den Außenflächen der geschlossenen Zahnreihen bzw. den Kauflächen, die Bürste wird horizontal hin- und her bewegt. Innenflächen können nur sehr unzureichend gereinigt werden.
KAI-Technik
Ist ideal geeignet für Klein-, Vorschul- und Grundschulkinder, weil Sie einfach zu erlernen ist und den Kleinen keine komplizierten motorischen Fähigkeiten abverlangt. Die drei Buchstaben „K,A,I“ stehen für „Kauflächen, Außenflächen, Innenflächen“.
Beginnen Sie damit, die Kauflächen zu reinigen. Dafür wird die Zahnbürste auf der Kaufläche horizontal hin und her bewegt. Säubern Sie nacheinander die vier Kauflächen im Ober- und Unterkiefer. Nun folgt das Putzen der Außenflächen. Dafür beißen Sie die Kauflächen aufeinander und setzen Sie die Zahnbürste rechts oder links im hinteren Backenzahnbereich an. Führen Sie sie nun mit großen Kreisbewegungen nach vorne in Richtung der Schneidezähne. Das Gleiche geschieht nun auf der anderen Kieferseite. Abschließend erfolgt das Reinigen der Innenflächen der Zähne. Sie können sie entweder in kleineren Kreisen bürsten oder aber die Zahnbürste vom Zahnfleisch ausgehend mit einer Auswischbewegung zu den Zahnspitzen hin führen.

Charters-Methode
Das Borstenfeld wird in einem 45°-Winkel auf den Zahnfleischrand aufgesetzt, wobei die Borsten zur Kaufläche hin zeigen. Mit einer vibrierenden Bewegung auf der Stelle werden die Borstenenden in die Interdentalräume gedrängt. Die Interdentalräume werden gut gereinigt, die Methode ist jedoch schwer zu erlernen. Auch kann es Platzprobleme im Bereich der Zunge geben. Wie die modifizierte Bass-Technik ist die Charters-Methode geeignet bei Parodontalerkrankungen.

Pflegeprodukte

Zahnseide, Spezialzahnseide (Superfloss), Munddusche, Zahnpasta, Zahnhölser, Mundspülungen, Flourid
Berliner Kinderzahnpass UZ 1 bis UZ6//Früherkennungsuntersuchung U1-U9: Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche können ein wichtiger punkt zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Es ist wichtig, dass bei den „U“-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Bonusheft

Es gibt zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur Prophylaxe und regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen.

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit regelmäßig geführtem Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.

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